Probejahr für 2018 verlängert / Hunde auf dem Golfplatz – Tipps & Regeln zum Mitführen des Vierbeiners!

Hundeprobejahr_2017

UPDATE 26.02.2018 – Das Hundeprobejahr wird auf Beschluss des Vorstandes zur weiteren Prüfung um ein weiteres Jahr verlängert. Bitte beachten Sie die nachstehenden Tipps und Regeln für 2018 …

Hunde auf dem Golfplatz …

Auf vielfachen Wunsch der Hundebesitzer unter unseren Golfspielern haben wir uns dazu entschieden, 2017 ein „Hunde-Probejahr“ zu starten. Ab dem 3. April dürfen gut erzogene Hunde unsere Mitglieder von Mo. – Fr. auf ihrer Golfrunde begleiten. Ob diese Regelung über das Jahr 2017 hinaus weiterhin Bestand behält, werden wir nach den Erfahrungen dieses Jahres entscheiden.

Tipps und notwendige Regeln, damit die gemeinsame Runde ein voller Erfolg wird:

Ist Ihr Hund den Strapazen einer gut viereinhalbstündigen Runde auf unserem Platz gewachsen? Berücksichtigen Sie die Wetterverhältnisse und die ggf. starke Sonneneinstrahlung auf dem Golfplatz und schätzen Sie Fähigkeiten und Spaß Ihres Hundes auf der Golfrunde richtig ein.

Bevor Sie auf die Runde gehen, geben Sie bitte stets im Sekretariat an, dass Sie Ihren Vierbeiner mitnehmen möchten.

Voraussetzungen für die Runde mit Hund: Ihr Hund muss sicher an der Leine geführt werden und die gängigen Kommandos beherrschen. Wenn Sie Ihren Schläger aus dem Bag nehmen, sollte er sich hinsetzen und warten, bis Sie mit ihm weitergehen.

In einem gemeinsamen Flight mit anderen Golfern ist gegenseitige Rücksichtnahme eine Frage der Etikette. Auch wenn für Hundebesitzer kaum vorstellbar: Es gibt Golfer, die ihre Runde lieber ohne vierbeinige Begleitung spielen möchten. Dies sollten Sie stets respektieren.

Sollte es passieren, dass Ihr Hund die Golfanlage verunreinigt, beseitigen Sie die Spuren sofort. Die Mitnahme von Gassi-Beuteln ist unverzichtbar. Sollten Sie einmal die Beutel vergessen haben, hilft unser Sekretariat weiter.

Turniere: Das Mitführen Ihres Hundes während eines Wettspiels ist nicht erlaubt. Ausnahmen sind leider nicht möglich.

Haftung: Mit dem Mitführen Ihres Hundes übernehmen Sie die volle Haftung für Schäden, die Ihr Hund gegenüber Mensch und Material auf dem Platz anrichtet. Auf Verlangen des Clubs (Sekretariat) muss eine Tierhalter (Hunde)-Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

Hunde sind im Clubhaus und im Restaurant nicht erlaubt, auf der Terrasse jedoch gestattet.

Bei berechtigten Beschwerden über das Verhalten Ihres Hundes müssen wir Sie bitten, Ihre Runde mit Hund zu beenden. Durch Ihr beispielhaftes Verhalten helfen Sie, eventuelle Vorurteile gegen Hunde auf dem Golfplatz abzubauen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen. Damit können Sie dazu beitragen, dass unser „Hunde-Probejahr“ zum Standard werden kann.

Wir wünschen Ihnen schönes Spiel auf der gemeinsamen Golfrunde!