GVNRW: Informationen zur Corona-Entwicklung und die Folgen für den Golfsport in NRW.

Der Golfverband Nordrhein-Westfalen e. V. informiert:

Informationen zur Corona-Entwicklung und die Folgen für den Golfsport in NRW – Stand 02.04.2020 um 13:00 Uhr

Liebe Mitglieder, liebe Golferinnen und Golfer!

Seit Erlass der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 vom 22. März 2020 sind alle Golfanlagen in Nordrhein-Westfalen (und auch in ganz Deutschland) geschlossen. Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona Virus zu bekämpfen.

Unsere Geschäftsstelle erreichen fast täglich Anfragen, Stellungnahmen und Hinweise aus Ihrem Kreis zu diesem Thema. Teilweise wird für einen anderen Umgang mit der Corona-Krise plädiert. Nach unserer Kenntnis haben einzelne Mitglieder Anträge auf Erlaubnis zur Ausübung des Golfsports bei dem zuständigen Ministerium gestellt, die jedoch nicht erfolgreich waren.

Das Präsidium des Golfverbandes Nordrhein-Westfalen hat sich intensiv mit der gegenwärtigen Situation und den Handlungsoptionen befasst. Nach unserer Überzeugung sprechen gute Argumente dafür, dass der Golfsport so organisiert und ausgestaltet werden kann, dass er ohne Gefährdung der Gesundheit aller Beteiligten und im vollen Einklang mit den Zielen der behördlichen Maßnahmen betrieben werden kann. Unsere Geschäftsstelle arbeitet bereits an möglichen Konzepten für den Spielbetrieb und steht dabei in engem Kontakt mit dem Deutschen Golfverband.

Wir glauben, dass die größten Chancen für eine Lockerung der derzeitigen behördlichen Verbote bestehen, wenn wir uns gemeinsam und koordiniert mit dem Deutschen Golfverband, anderen Landesgolfverbänden und den Dachverbänden anderer Sportarten bei den zuständigen Stellen darum bemühen. Dies wollen wir tun. Bei aller nachvollziehbaren Ungeduld bitten wir unsere Mitglieder, deshalb dringend von Alleingängen gegenüber den Behörden Abstand zu nehmen.

Wir glauben weiter, dass für einen schnellstmöglichen Erfolg unserer Bemühungen die Wahl des „richtigen“ Zeitpunkts ganz entscheidend ist. Nach unserer Auffassung ist dies gegenwärtig noch nicht der Fall. Eine Lockerung der bisherigen Maßnahmen wird erst in Betracht kommen, wenn es gelingt, die aktuelle Infektionslage unter Kontrolle zu bekommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind wir, wie der Deutsche Golfverband, der Auffassung, dass die Einhaltung des Verbots des Sportbetriebs als gesamtgesellschaftliche Aufgabe geboten ist, um unseren Mitmenschen, ob Golfer oder nicht, den wichtigsten Dienst zu erweisen, den jeder Einzelne jetzt erbringen kann, nämlich uneingeschränkt die bestehenden Regelungen zu befolgen, um sich und andere zu schützen.

Als Datum für eine Neubeurteilung und eine Entscheidung über mögliche Lockerungen der bisherigen Maßnahmen hat die Politik die Zeit um den 19. April 2020 ins Auge gefasst.Wir hoffen sehr, dass es bis dahin gelingt, die Ausbreitung des Corona Virus einzudämmen und wir Ihnen dann eine für uns Golfer hoffentlich positive Entwicklung mitteilen können. Bis dahin bitten wir um Geduld, vor allem aber um Ihre Mithilfe bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Virus. Bleiben Sie bitte gesund!

Golfverband Nordrhein-Westfalen e.V
Präsidium